Berufsbildende Schule » Höhere Berufsfachschule Ernährung und Versorgung

Höhere Berufsfachschule Ernährung und Versorgung (ersetzt bisherige Hauswirtschaft)

Drei Abschlüsse in zwei Schuljahren

Manchmal ist ein neuer Weg die bessere Lösung! Die BBS der Higa nimmt noch Schülerinnen auf.

Seit mehr als 40 Jahren gehört diese Schulform zum Angebot der Hildegardisschule.
Und sie bietet mehr als alle anderen Fachrichtungen der Höheren Berufsfachschule:
Neben dem Abschluss zur staatlich geprüften Assistentin für Ernährung und Versorgung besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig der externen Prüfung zur staatlich geprüften Hauswirtschafterin zu stellen. Außerdem haben alle Schülerinnen die Möglichkeit, Unterricht und Prüfungen zur Fachhochschulreife (schulischer Teil) zu absolvieren.

Für die Aufnahme in eine Höhere Berufsfachschule ist der Nachweis des qualifizierten Sekundarabschlusses I („mittlere Reife“) oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses erforderlich.

Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt in der HBFS auf dem Berufsbezogenen Lernbereich. Besondere Bedeutung und viele Unterrichtsstunden haben hierbei der fachrichtungsbezogene Unterricht und das Praktikum.

Der fachrichtungsbezogene Unterricht umfasst sieben Lernfelder (LF), die ein breites Spektrum der Arbeit im Bereich Ernährung/Versorgung/Service abdecken:

LF 1: Sich in beruflichen Handlungssituationen zurechtfinden und engagieren

LF 2: Verpflegung für unterschiedliche Bedürfnisse und Anlässe planen, erstellen und
         präsentieren

LF 3: Kundenorientierte, situationsbezogene Dienstleistungen anbieten

LF 4: Einkauf, Lagerung und Reinigung planen, durchführen und kontrollieren

LF 5: Dienstleistungen organisieren
LF 6: Verpflegung und Service organisieren
LF 7: Kundenorientiert und ökonomisch handeln
 

In diesem Bereich muss als Endnote mindestens „Ausreichend“ erreicht werden, um den Bildungsgang erfolgreich zu beenden.

Zum Berufsbezogenen Lernbereich gehören auch die allgemeinbildenden Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, MINT im Beruf und Sport sowie der Standortspezifische Unterricht (SSPU) und Selbstgesteuertes Lernen. Außerdem sind Sozialkunde sowie Unterricht in katholischer oder evangelischer Religion verpflichtend. Der Religionsunterricht ist ein fester Bestandteil an unserer Schule in privater kirchlicher Trägerschaft.

Das Praktikum umfasst während der zwei Schuljahre insgesamt 12 Wochen (60 Arbeitstage). Seit der Neuordnung des Bildungsgangs wird das Praktikum in dualer Form organisiert: Im 2. und 3.Halbjahr arbeiten die Schülerinnen an zwei festen Tagen pro Woche in einem einschlägigen Betrieb mit, an drei Tagen besuchen sie die Schule. Damit bleiben die Ferienzeiten praktikumsfrei.

Bereits mit dem schulischen und berufsqualifizierenden Abschluss zur staatlich geprüften Assistentin für Ernährung und Versorgung gibt es eine Reihe von beruflichen Möglichkeiten. Wir informieren Sie gerne bei Gelegenheit!

Die HBFS bietet außerdem die Möglichkeit, zusätzlich die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zu erreichen. Hierfür muss über beide Schuljahre der FHR-Unterricht besucht werden in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch, Sozialkunde und Biologie (naturwissenschaftliches Fach). Eine Abmeldung ist jeweils zum Halbjahr möglich. Zur FHR gehören schriftliche und (ggf.) mündliche Prüfungen.

Für die vollgültige FHR müssen noch (mindestens) drei weitere Monate Praktikum nachgewiesen werden (Einschlägigkeit, Vollzeit). Wenn die externe Hauswirtschafterinnen-Prüfung erfolgreich absolviert wird, ist kein weiteres Praktikum mehr nötig; denn dann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor. Gerne klären wir mit Ihnen im Gespräch individuelle Fragen zur Anerkennung von Praxiszeiten.

Schülerinnen, die das volle Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten haben, können eine Berufsoberschule II besuchen, um die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben, können ein Studium der Ernährungslehre (Ökotrophologie) aufnehmen oder sich auf den Hygienebereich oder auf  bestimmte Ernährungsformen (Diätetik) spezialisieren.

Was wir noch bieten:

Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Schule, individuelle Unterstützung und intensive Beratung der Schülerinnen, Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, Mediennutzung und -erziehung (auch digital), und einiges mehr!

Ausbildungskosten:

Für die Ausbildung werden keine Kosten (Schulgeld) erhoben. Zur Finanzierung des Lebensunterhalts können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beantragt werden.

Alle Bildungsgänge sind staatlich anerkannt und schulgeldfrei!

Barbara Rech (Rech(at)hildegardisschule.org), Kommissarische Leitung der BBS      
Stand: Oktober 2019

Ansprechpartnerin

Barbara Rech
Kommissarische Leitung der BBS
Rech(at)hildegardisschule.org

Information

Für die Aufnahme in eine höhere Berufsfachschule ist der Nachweis des qualifizierten Sekundarabschlusses I oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses erforderlich.

Ausbildungskosten:
Für die Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz (BaföG) beantragt werden.

Was wir noch bieten:
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und mit zahlreichen Betrieben der Umgebung, Datenschutzworkshops, Elterngespräche, Elternsprechtag...

Download

<link file:372 download file>www.berufsbildendeschule.
bildung-rp.de<link file:372 download file>
Lehrpläne Höhere Berufsfachschule Ernährung und Versorgung

Höhere Berufsfachschule

Stand: Aug. 2019

Fachrichtung   Ernährung und Versorgung
zweijähriger höherer Bildungsgang, staatlich anerkannt

Aufnahmevoraussetzung:
qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
(„mittlere Reife“)

Stundentafel:

 

Gesamt

 

A. ASSISTENZABSCHLUSS

2560 Stunden

 

Berufsbezogener Lernbereich

2240

 

Fachrichtungsbezogener Unterricht (K)

1040

 

Standortspezifischer Unterricht (G)

160 (320)

 

Praktikum

640 (480)
16 (12) Wochen

 

Selbstgesteuertes Lernen

80

 

Deutsch/Kommunikation (G), LB 1

80

 

Englisch (G), LB 1 und 2

80

 

MINT im Beruf (G)

80

 

Gesundheitserziehung/Sport (G)

80

 

 

 

 

Berufsübergreifender Lernbereich

320

 

Sozialkunde/Wirtschaftslehre (K), LB 1, 2 und 3

160

 

Religion (G)

160

 

 

B. Pädagogische Beratung und Begleitung

80 (40)

 

C. FHR-UNTERRICHT (Wahlunterricht)

600

Deutsch/Kommunikation (K), LB 2

120

Mathematik (K), LB 2

160

Englisch (K), LB 3 und 4

160

Sozialkunde (G), LB 4 und 5

80

Biologie, Chemie oder Physik (G)

80

 

 

D. ZUSATZQUALIFIKATION

 

Zweite Fremdsprache  (G)

160

Abschlüsse:

Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung
Möglichkeit zur Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht (Wahl; schulischer Teil)
Wahlweise für HBFS EuV: Zusatzprüfung zur Hauswirtschafterin nach
§ 43 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berechtigungen:
Das Abschlusszeugnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte
Assistentin für Ernährung und Versorgung“ zu führen.
Bei Zusatzprüfung nach § 43 (2) gilt die Bezeichnung „staatlich geprüfte Hauswirtschafterin“.

Der Besuch einer Berufsoberschule II (BOS II) ist möglich nach dem Erwerb der allg. Fachhochschulreife.

Man hat außerdem Zugang zur Ausbildung als „hauswirtschaftliche Betriebsleiterin“; die              Ausbildung verkürzt sich für die Assistentin für Ernährung und Versorgung um ein Jahr.
Quellen:          
Landesverordnung über die höheren Berufsfachschule vom Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Nr.